Seenotsignalmittelkunde

Für den Kauf und Transport - auch dem Transport an Bord eines Schiffes - von Seenotsignalmitteln der Unterklasse T 2 benötigt man den Fachkundenachweis nach Sprengstoffrecht.
Für den Kauf und Transport der Signalpistole Kaliber 4 und der zugehörigen Munition benötigt man eine Waffenbesitzkarte mit der Berechtigung zum Munitionserwerb.
Die Waffenbesitzkarte erhält man bei der zuständigen Ordnungsbehörde, wenn man einen Sachkundenachweis nach Waffenrecht vorlegen kann.

Ausnahme bei Charterschiffen:
Der Vercharterer darf nach § 12 WaffG dem Skipper auch ohne Sachkundenachweis die Signalpistole an Bord für den Zeitraum des Törns überlassen.

Sowohl die Fachkunde, als auch die Sachkunde wird mittels einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen.
 

Die Prüfungskommissionen nehmen nur Prüfungen für die Fachkunde nach Sprengstoffrecht ab. Der Erwerb der Signalpistole Kaliber 4 ist damit nicht möglich.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung (Formblatt der Verbände, gibt’s bei uns)
  • Kopie Sportbootführerschein-Binnen
    oder
    Kopie Sportbootführerschein-See

Kursgebühren und -termine