Seefunkzeugnisse, die vor dem 1.1.2003 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit und berechtigen auch weiterhin zur Teilnahme am Binnenschifffahrts- funk. Für Inhaber von Seefunkzeugnissen, die nach dem 1.1.2003 erworben wurden, ist eine Ergänzungs- prüfung erforderlich, falls sie auch am Binnen- schifffahrtsfunk teilnehmen möchten.
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