UKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Seit Inkrafttreten der Binnenschifffahrt-Sprechfunk-
verordnung zum 1.1.2003 ist das UKW-Sprechfunk- zeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk vorgeschrie-
ben. Es berechtigt ausschließlich zum Bedienen
einer UKW-Sprechfunkanlage an Bord eines Schiffes
in der Binnenschifffahrt und ist international anerkannt.
Mindestalter ist das vollendete 15. Lebensjahr.

Seefunkzeugnisse, die vor dem 1.1.2003 ausgestellt
wurden, behalten ihre Gültigkeit und berechtigen
auch weiterhin zur Teilnahme am Binnenschifffahrts-
funk. Für Inhaber von Seefunkzeugnissen, die nach
dem 1.1.2003 erworben wurden, ist eine Ergänzungs-
prüfung erforderlich, falls sie auch am Binnen- schifffahrtsfunk teilnehmen möchten.

Die Kursdauer beträgt 12-16 Stunden (4-8 Stunden für UBI-Ergänzung), die Ausbildung erfolgt in kleinen Gruppen mit individueller Betreuung in Theorie und Praxis am Funkgerät. Das erforderliche Unterrichtsmaterial kann im Kurs erworben werden.

Die Prüfung besteht aus dem theoretischen Teil (Fra-
gebogen), der Aufnahme eines Funkspruchs nach
Diktat in deutscher Sprache und einem praktischen
Teil am Funkgerät.
 

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung (Formblatt
    der Verbände, gibt’s bei uns)
  • ein Lichtbild 38x45 mm, ohne Kopfbedeckung
    im Halbprofil (z.B. Passbild)
  • Kopie vom Personalausweis (beidseitig)

Kursgebühren und -termine